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Wasseranschlussbeitrag
Die Gemeinde erhebt zum Ersatz ihres durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage einen Anschlussbeitrag. Hierbei handelt es sich um einen einmaligen Beitrag für die Möglichkeit, die Wasserleitung in der Straße in Anspruch nehmen zu können. Die Kosten der Herstellung eines Hausanschlusses sind hierin nicht enthalten. Berechnungsgrundlage ist die Grundstücksfläche. Der Beitragssatz beträgt zur Zeit 1,12 €/m² + 7 % MwSt. beitragspflichtiger Grundstücksfläche.
Rechtsgrundlage:
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgung der Gemeinde Reichshof in der derzeit gültigen Fassung.
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